Dienst den Lebenden - Ehre den Toten
Mit dieser, auf den Sinn und Inhalt der Aufgaben in der Bestattungsbranche und damit auf den Beruf des Bestatters bezogene Aussage, wurde der wohl zutreffendste Leitsatz geprägt, den es hierfür überhaupt geben kann. Der fachgeprüfte Bestatter ist sich dieser Aussage bewusst und steht den Hinterbliebenen mit Rat
und Hilfe zur Seite. Er berät in allen Bestattungsangelegenheiten, sei es die Vorbereitung, die Ausgestaltung oder die Durchführung. Er regelt die notwendigen behördlichen und kirchlichen Formalitäten. Die Festlegung der Termine für die Beisetzung sowie Anbahnung des Gespräches mit den Geistlichen der verschiedensten Konfessionen oder des freien Sprechers gehören dazu. Er hilft
bei der Gestaltung der Anzeigen und Drucksachen. Lieferung von Särgen, Urnen und Wäsche werden vorgenommen. Die Überführung von Verstorbenen am Sterbeort und nach auswärts gehören dazu.