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"Alternative" Beisetzungsformen ?!
Die Erwartungen, die eine solche Überschrift wecken kann, sind leider nur in sehr begrenztem Umfang zu erfüllen. Denn nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und nach dem nach wie vor geltenden "Reichsfeuer-bestattungsgesetz" von 1934 gilt in Deutschland ein sogenannter Beisetzungszwang. Das bedeutet, dass sowohl Särge als auch Urnen in einer Grabstätte beerdigt werden müssen. Eine evtl. Aufbewahrung zu Hause ist nicht zulässig, es sei denn, man besitzt einen regelrechten privaten Friedhof. Bei Erdbestattungen ist dies sicherlich nachvollziehbar, doch bei Urnenbeisetzung führt es häufig zu Enttäuschungen. Auch die Verstreuung von Aschenresten ist in Deutschland nicht erlaubt.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist seit der Novellierung des dortigen Bestattungsgesetzes im Jahre 2003 eine Beisetzung von Urnen außerhalb der Friedhöfe denkbar, z.B. in sogenannten "Friedwäldern". Dabei werden die Aschenreste zu Füßen eines Baumes beigesetzt. Andere Bundesländer lassen solche "Baumbestattungen" mittlerweile ebenfalls zu.

Im Gegensatz zu den deutschen Gesetzen ist eine Aschenverstreuung im benachbarten Ausland möglich, sei es in den Niederlande, in Frankreich, Luxemburg usw. Auch eine Mitnahme der Urne nach Hause ist z. B. in Großbritannien möglich.
Daher sind die alternativen Beisetzungsformen in der Regel auf die Beisetzung außerhalb Deutschlands begrenzt.


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01.03.2007

01.03.2007

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