Das Bestattungsgesetz in Deutschland sieht einen Friedhofszwang vor. Das heißt Verstorbene müssen im Sarg oder als Urne auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen beigesetzt werden. Einzige Ausnahme ist die Beisetzung der Urne auf See.
In einigen Bundesländern wird mittlerweile der Friedhofszwang für Urnen in Frage gestellt. Vielleicht ist es bald möglich, wie auch in anderen Ländern Europas, die Urnen der Verwandten mit nach Hause zu nehmen.
Doch Friedhöfe werden immer ihre Bedeutung behalten. Sie sind Orte der Ruhe, des Erinnerns und wunderschöne Parkanlagen. Hier werden Menschen bestattet. Gräber sind für Menschen als Ort der Trauer, des sich Findens und der Begegnung und Erinnerung mit den Toten wichtig.