Auch in den umliegenden Landkreisen und Gemeinden, in denen wir keine eigene Geschäftsstelle unterhalten, sind wir für Sie dienstbereit. Dort kommen wir auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Auch in Gemeinden, in denen alle Grabarbeiten auf dem Friedhof an eine bestimmte Firma übertragen wurden, können wir für Sie tätig sein. Denn jeder Angehörige hat das Recht, seinen Bestatter nach Preiswürdigkeit, Servicefreundlichkeit und Vertrauen frei zu wählen, unabhängig davon, wer auf seinem Friedhof die Grabarbeiten durchführt. Durch die freie Bestatterwahl entstehen hier bei den sogenannten hoheitlichen Gebühren keine finanziellen Nachteile