Die Hospizbetreuung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase ist inzwischen nach § 39a SGB V eine staatlich und gesetzlich anerkannte Pflegeform.
Nach dieser gesetzlichen Regelung werden auch die Kosten für einen Hospizplatz mit den Krankenkassen und den Pflegekassen abgerechnet und von diesen fast vollständig übernommen.
Im Hospiz Mutter Teresa nehmen wir schwerstkranke und sterbende Menschen auf, die an einer unheilbaren, fortschreitenden und/oder fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist und bei denen eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht mehr nötig und eine ambulante Betreuung nicht möglich ist.