Hier finden Sie Wichtiges und Interessantes zum Thema Tod, Bestattung, Sterbebegleitung, Trauer, Testament, Grabpflege u.a.
 
 
 
Kategorie A-Z
Links
(32)
(3)
Startseite
Internetratgeber Recht


Mit einem Testament kann der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und so seine eigenen Vorstellungen bezüglich des Erbes an Stelle der gesetzlichen Erbfolge setzen.

Will der Erblasser ein Testmant erstellen (errichten), stehen ihm von der Form her verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Am häufigsten wird das eigenhändige Testament genutzt. Daneben besteht die Möglichkeit, das Testament vor einem Notar zu errichten. Natürlich kann der Erblasser auch ein eigenhändiges Testament unter fachkundiger Beratung eines Rechtsanwalts errichten.

Im Testament kann der Erblasser inhaltlich bestimmten, wie er sein Erbe verteilen will. So kann er beispielsweise durch die Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen eine Art "Feinabstimmung" treffen, indem er auch Personen bedenkt, die nicht Erben werden sollen oder die Verfügungsmöglichkeit des oder der Erben über den Nachlass beschränkt oder erweitert.


2304

11.02.2008

11.02.2008

Startseite » Testament und Erbschaft » Testament und Erbschaft » Testament / Erbrecht - Ratgeber und Informationen

 

 



Funktionen
Partner

1 Bestatter Preisvergleich

2 Stilvolle Trauerkarten

Tod - Definition und Ursachen

Werbeflächen frei
Für Preisinformationen hier klicken

Fleurop

FloraPrima

Shop Apotheke

Counter by WebHits Counter