Unsere Anwälte für Erbrecht sind auch zum Steuerberater bestellt und Fachanwälte für Steuerrecht. Hierdurch sind wir in der Lage, Ihnen bundesweit eine qualifizierte und aufeinander abgestimmte Gestaltungsberatung im Erb- und Schenkungsrecht sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu bieten. Ferner übernehmen wir Ihre Anspruchsdurchsetzung sowie die Abwehr von gegen Sie gerichteten Ansprüchen. Kaum eine andere Steuerart bietet sich so sehr als Gestaltungssteuer an wie die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, die gelegentlich auch als "Dummensteuer" bezeichnet wird. Wir helfen Ihnen - ggfs. auch mit Ihrem Steuerberater, der Sie im Alltagsgeschäft betreut - die Generationennachfolge so "steuerschonend" wie möglich vorzubereiten und umzusetzen.