Art und Ort einer Bestattung richten sich zunächst nach dem
Willen des Verstorbenen.
Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmungen gesichert sondern baut nur auf Vertrauen. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschriften ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.
Jeder Mensch kann aber auch durch letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen (Vorsorge). Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen sind für die Angehörigen rechtlich bindend.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen, die Sie zu Bestattungsart, Bestattungsort und der Durchführung der Bestattung haben, zur Verfügung und beraten sie gern.